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SG Aachen, 10.07.2001 - S 6 KR 28/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung über das Weiterbestehen einer Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung; Beendigung einer Mitgliedschaft in einer Krankenkasse bei einem Beitragsrückstand von zwei Monatsbeiträgen; Ende einer Mitgliedschaft durch ein maschinell errichtetes Schreiben zur ...
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93
Aufrechnungsbefugnis - Beitragsforderung - Beitagsrückstand
Auszug aus SG Aachen, 10.07.2001 - S 6 KR 28/01
Das Hinweis schreiben der Krankenkasse muss deshalb individuell und einzelfallbezogen formuliert sein; der genaue Zeitpunkt des Endes der Mitgliedschaft sowie eine Nachfrist zur Vermeidung der gesetzlichen Rechtsfolge - Ende der freiwilligen Mitgliedschaft - muss datumsmäßig (so ausdrücklich KassKomm - Peters, SozVersR, Rn 13 zu § 191 SGB V) benannt sein; ein genereller Hinweis genügt gerade nicht (vgl. Brackmann, Hdb. d. SozVers - GKV - 1. Teil, Kap. 9, Ziff. 4.5.4, Kap 9-53, 54; Hauck/Haines, SGB V, Rn 5 zu § 191; Wannagat, SGB V, Rn 14-16 zu § 191;… KassKomm - Peters, a.a.O., Rn 13, 14; Krauskopf-Baier, SozKV, Rn 10; BSGE 76, 28, 31) [BSG 23.02.1995 - 12 RK 29/93].Es bleibt vielmehr dem Versicherten überlassen, im Wege der Subsumtion und Schlussfolgerung entsprechende Daten zu ermitteln, was mangels Eindeutigkeit des Gesetzeswortlauts insbesondere bezüglich einer Nachfrist (…Wannagat, a.a.O., Rn 16 Krauskopf-Baier, a.a.O., Rn 11; Krauskopf, Anm. zu BSG-Urteil v. 23.02.1995 - 12 RK 29/93 - SGb 2/96, 71) ohne sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse kaum möglich ist.